NEO-HYDRO Lutschtabletten Menthol zuckerfrei

NEO-HYDRO Lutschtabletten Menthol zuckerfrei - 24St
Abbildung ähnlich
Produktbeschreibung
Anbieter:
MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH
Darreichungsform:
Lutschtabletten
Packungsgröße:
24 St
Artikelnr.:
19306747
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Detaillierte Produktbeschreibung

neo-hydro Lutschtabletten 24 St.

  • Bei trockenem Hals und Mund
  • Mit Isländisch Moos, Hyaluron und Niacin
  • Zuckerfrei und mit Menthol-Geschmack

Ein trockener Mund oder Rachen können verschiedene Ursachen haben. Durch trockene Luft, vor allem in der Heizperiode/Winterzeit, langes Sprechen, geringe Flüssigkeitsaufnahme, aber auch in der Menopause kann es zu einer Austrocknung der Schleimhäute kommen.

Sind die Schleimhäute in Mund und Rachen nicht ausreichend befeuchtet, kann es zu einem unangenehmen Gefühl der Trockenheit kommen. Dann fällt das Sprechen schwer, da man das Gefühl hat, sich ständig räuspern zu müssen.

Was ist die Funktion der Schleimhäute?

Ausreichend befeuchtete Schleimhäute erfüllen eine wichtige Funktion. Sie sorgen für ein angenehmes Gefühl beim Sprechen und stellen eine natürliche Barriere gegen unerwünschte Eindringlinge von außen, wie z. B. Keime und Staub, dar.

neo-hydro mit erfrischendem Menthol-Geschmack

neo-hydro erzeugt beim Lutschen ein befeuchtendes und somit beruhigendes Gefühl in Mund und Rachen und verfügt über einen erfrischenden Menthol-Geschmack. Das enthaltene Niacin trägt zum Erhalt normaler Schleimhäute bei. neo-hydro ist immer dann geeignet, wenn sich der Mund oder Rachen trocken und rau anfühlen. Gerade in der Erkältungszeit ist neo-hydro als Ergänzung perfekt geeignet.

Verzehrempfehlung:

Kinder ab 4 Jahren: 3 Lutschtabletten pro Tag.

Erwachsene und Kinder ab 11 Jahren: 6 Lutschtabletten pro Tag.

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.
Benötigen Sie vor dem Kauf dieses Artikels nähere Informationen über die Zusammensetzung des Produktes? Unter der Rufnummer 0800 22 30 300 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Pflichtangaben nach LMIV.
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