Familie & Kinder
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Die wichtigsten Tipps für Familien mit Kindern
Es beginnt mit der Schwangerschaft und hört nie wieder auf: Eltern sorgen sich ihr Leben lang um ihre Kinder. Wichtige Tipps zur Erziehung finden Sie hier.Ein gesundes Umfeld und eine glückliche Kindheit sind für die Entwicklung eines Kindes besonders wichtig. Dabei beginnt das Kümmern um ideale Bedingungen für den Nachwuchs bereits mit der Schwangerschaft. Schon vor der Geburt ist die Hebamme eine gute Ansprechpartnerin. Auch der betreuende Gynäkologe weiß oft besser Rat als so manches Fachbuch, das Familien schnell verunsichert. Nach der Geburt ist es wichtig, die Entwicklung zu beobachten, um eventuelle Störungen früh zu erkennen. Allerdings halten sich Kinder dabei nicht an "Tabellen". Familien sollten auch aus diesem Grund die Vorsorgeuntersuchungen vollständig in Anspruch nehmen. Der Kinderarzt kann beurteilen, wie es mit der Kindergesundheit steht und ob sich das Kind richtig entwickelt.
Gesunde Ernährung ist wichtig
Die Gesundheit eines Kindes wird durch die Lebensweise und die Ernährungsgewohnheiten der Mutter bereits während der Schwangerschaft beeinflusst. Es versteht sich von selbst, dass Genussgifte wie Alkohol oder Nikotin für schwangere Frauen Tabu sind. Säuglinge sollten so lange wie möglich gestillt werden. Gibt es dabei Probleme, kann die Hebamme eine Stillberaterin empfehlen, die passende Tipps für Familien parat hat. Im Kleinkinderalter sollten Kinder mit der Familie beim gesunden Einkaufen und Kochen ohne Zeitdruck teilhaben dürfen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen. So entwickeln sie durch Zuschauen und Erleben ein gesundes Verhältnis zu Lebensmitteln.Viel Bewegung für eine gesunde Kindheit
Eltern sollten früh darauf achten, dass ihre Kinder sich viel an der frischen Luft bewegen. Kinder brauchen Gelegenheit zum Toben unter freiem Himmel mit möglichst wenig Umweltbelastung. Dasselbe gilt für Jugendliche. Im besten Fall gehen sie einem Sport nach, der draußen stattfindet. Kinder, die sich nicht allein bewegen möchten, profitieren von gemeinsamen Unternehmungen im Freien. Das können auch ausgedehnte Spaziergänge mit unterhaltsamen Spielen sein. Für viel Spaß sorgen außerdem Ausflüge zu Tiergärten oder Kletterparks. Keinesfalls sollten die Unternehmungen zwanghafte Züge annehmen.Impfungen sind ein wichtiges Thema
Viele Kinderkrankheiten, die noch vor einigen Jahrzehnten lebensgefährlich waren, gelten heute nahezu als besiegt. Trotzdem ist es sinnvoll, entsprechende Schutzimpfungen vorzunehmen. Ein bedenkenloses Impfen ist wegen der damit verbundenen Risiken allerdings nicht uneingeschränkt empfehlen. Der Kinderarzt kann Familien mit Kindern hierzu angemessen beraten.ich mit der richtigen Beratung in wenigen Minuten umsetzen. Das gilt besonders für strapaziertes Haar. Ob es nun besonders beanspruchtes, trockenes oder gefärbtes Haar ist – die beste Pflege ist gerade gut genug.Da bei rezeptpflichtigen Medikamenten das Originalrezept bei uns vorliegen muss, ist eine Bestellung über das Internet leider nicht möglich. Bitte senden Sie Ihr Rezept daher im Freiumschlag an:
Luitpold Apotheke
Postfach 1360
95148 Selbitz
Einen Freiumschlag können Sie hier bestellen.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt kein Versand von Medikamenten die der BTM-Verordnung unterliegen. Kühlpflichtige Medikamente versenden wir von Montag bis Donnerstag.
Nach Eingang und Prüfung des Rezeptes erhalten Sie Ihre Medikamente versandkostenfrei innerhalb von zwei bis drei Werktagen an Ihre angegebene Adresse zugesandt.
Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Die Preise für rezeptpflichtige Produkte unterliegen in Deutschland der sog. Preisspannenverordnung, d.h. dass die Preise gesetzlich vorgeschrieben sind und Rabatte nicht gewährt werden dürfen.
Zuzahlungen
Als deutsche Apotheke unterliegen wir deutschem Recht und müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in voller Höhe berechnen.
Abrechnung mit den Krankenkassen / Krankenversicherern
- Gesetzlich Versicherte
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie erhalten eine Rechnung über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen, die Sie ggf. Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Befreiung einreichen können. - Privat Versicherte
Sie erhalten das Originalrezept und eine Kopie des Rezeptes gestempelt und unterschrieben von uns zurück. Eine Rechnung, die Sie bei Ihrem Versicherer einreichen können, liegt der Sendung bei.