Pflegesatz
Der „Gesundheitsbericht für Deutschland 1998“ hat einen Tagessatz für Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthalte festgelegt. Hierbei wird differenziert: Im Krankenhaus sind sämtliche anfallende Kosten inkludiert. Im Pflegeheim sind Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten noch exklusive. In diesem Fall ist auch die Pflegestufe für die Berechnung des Pflegesatzes relevant.