Pflegesatz

Der „Gesundheitsbericht für Deutschland 1998“ hat einen Tagessatz für Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthalte festgelegt. Hierbei wird differenziert: Im Krankenhaus sind sämtliche anfallende Kosten inkludiert. Im Pflegeheim sind Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten noch exklusive. In diesem Fall ist auch die Pflegestufe für die Berechnung des Pflegesatzes relevant.
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