BACHBLÜTEN Original Rescura Night Gummis Beere

BACHBLÜTEN Original Rescura Night Gummis Beere - 60St
Abbildung ähnlich
Produktbeschreibung
Anbieter:
Nelsons GmbH
Darreichungsform:
Kaudragees
Packungsgröße:
60 St
Artikelnr.:
18198936
Verfügbarkeit:
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Detaillierte Produktbeschreibung

Bach RESCURA® NIGHT Gummis Beere, 60 Stück


  • Natürlich schlafen - ohne das Schlafhormon Melatonin.
  • Egal ob zuhause oder unterwegs: Abends abschalten und erfrischt aufwachen, bereit für den Tag.
  • Edward Bach's berühmte Bach-Blütenmischung ergänzt um die Bachblüte White Chestnut (Weiße Kastanie) für die Nacht, handgepflückt aus seinem Garten in England, bewährt seit über 90 Jahren.

Man sollte sich nicht mit Schlaflosigkeit abgeben! Eine erholsame Nacht ist wichtig, um morgens frisch in den Tag zu starten. Deshalb gilt: Aufhören zu grübeln, zu Bach RESCURA® NIGHT Gummis greifen und sich auf eine erholsame Nacht freuen.

Die bewährten fünf Original Bach®-Blütenessenzen ergänzt um die Bachblüte White Chestnut, die dabei hilft vor dem Schlafen zur Ruhe zu kommen. Für alle die ein melatoninfreies Produkt bevorzugen. Mit leckerem Beeren-Geschmack.

Bereits in den 1930er Jahren entwickelte Edward Bach das System der 38 Bachblütenessenzen. Diese führen wir heute in ihrer ursprünglichen Form als die Original Bach®-Blüten weiter.

Bach RESCURA® enthält die Original Bach®-Blütenmischung - Edward Bach's berühmte Kombination aus 5 Original Bachblüten, handgepflückt aus seinem ursprünglichen Garten in England.

Jedes Weichgummi enthält vier Tropfen der Original Bach RESCURA® Mischung.

Natürlich und ohne Nebenwirkungen. Ohne künstliche Farb- und Konservierungsstoffe. Für die ganze Familie geeignet. Einfach anzuwenden. Laktosefrei. Vegan. Hergestellt in Deutschland mit den Original Bach®-Blüten aus England.

Anwendung:

1 Gummi gründlich kauen. Bei Bedarf wiederholen.
Benötigen Sie vor dem Kauf dieses Artikels nähere Informationen über die Zusammensetzung des Produktes? Unter der Rufnummer 0800 22 30 300 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Pflichtangaben nach LMIV.
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