STEVIA STREUPULVER

- Anbieter:
- allcura Naturheilmittel GmbH
- Darreichungsform:
- Pulver
- Packungsgröße:
- 150 g
- Artikelnr.:
- 07796019
- Verfügbarkeit:
- Sofort lieferbar
- Ihr Preis:
- 10,75 €4)
- 8,42 €*
- - 22% 2)
- 56,13 € pro 1 kg
- Menge:
-
Registrierter Benutzer
Kundenkonto anlegen
Ich bin ein neuer Kunde und möchte meine Adresse für zukünftige Bestellungen hinterlegen.
Anlegen- Detaillierte Produktbeschreibung
Stevia Streupulver - Tafelsüße
auf Grundlage von Steviolglycosiden
zum Süßen und Verfeineren.
Das reine Stevia Extraktpulver
(unser Artikel 40224) ist ca. 300 mal
so stark wie Zucker daraus ergibt sich ein
Dosierproblem.
Das Streupulver ist noch ca. 2 mal so stark wie Zucker.
Es ist mit Erytrithol verlängert. Einem Stoff der aus Früchten gewonnen wird.
Die Streusüße ist in Volumen, Masse und Geschmack nahezu identisch zu Zucker. Deshalb eignet sie sich gut zum Backen.
Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.
Inhalt: 150g
Zutaten:
Süßsungsmittel: Erytrithol, Süßungsmittel: Steviolglycoside (97% Rebaudiosid-A).
Kalorienfrei.
- Ihr Preis:
- 11,49 €4)
- 10,00 €*
- - 13% 2)
- 10,00 € pro 1 Stk
- Verfügbarkeit:
- Sofort lieferbar
- Ihr Preis:
- 26,19 €4)
- 21,84 €*
- - 17% 2)
- 43,68 € pro 1 kg
Da bei rezeptpflichtigen Medikamenten das Originalrezept bei uns vorliegen muss, ist eine Bestellung über das Internet leider nicht möglich. Bitte senden Sie Ihr Rezept daher im Freiumschlag an:
Luitpold Apotheke
Postfach 1360
95148 Selbitz
Einen Freiumschlag können Sie hier bestellen.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt kein Versand von Medikamenten die der BTM-Verordnung unterliegen. Kühlpflichtige Medikamente versenden wir von Montag bis Donnerstag.
Nach Eingang und Prüfung des Rezeptes erhalten Sie Ihre Medikamente versandkostenfrei innerhalb von zwei bis drei Werktagen an Ihre angegebene Adresse zugesandt.
Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Die Preise für rezeptpflichtige Produkte unterliegen in Deutschland der sog. Preisspannenverordnung, d.h. dass die Preise gesetzlich vorgeschrieben sind und Rabatte nicht gewährt werden dürfen.
Zuzahlungen
Als deutsche Apotheke unterliegen wir deutschem Recht und müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in voller Höhe berechnen.
Abrechnung mit den Krankenkassen / Krankenversicherern
- Gesetzlich Versicherte
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie erhalten eine Rechnung über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen, die Sie ggf. Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Befreiung einreichen können. - Privat Versicherte
Sie erhalten das Originalrezept und eine Kopie des Rezeptes gestempelt und unterschrieben von uns zurück. Eine Rechnung, die Sie bei Ihrem Versicherer einreichen können, liegt der Sendung bei.